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EU genehmigt Förderung schwimmender Offshore-Windparks

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Brüssel - In vielen Küstenregionen der Erde herrschen ideale Windbedingungen für die Nutzung der Offshore Windenergie. Aber nicht überall sind die Gewässer so flach wie in der Nord- und Ostsee. Offshore Windparks mit schwimmenden Fundamenten sind eine Alternative.


Frankreich will vier mit öffentlichen Mitteln geförderte Offshore Windparks bauen und schwimmende Fundamente testen. Die EU-Kommission hat das Vorhaben gemäß den EU-Beihilfevorschriften geprüft und grünes Licht erteilt.

Frankreich baut Demonstrations-Windparks mit je 24 MW Leistung

Die EU-Kommission hat das Vorhaben Frankreichs genehmigt, vier schwimmende Demonstrations-Windparks zur Stromerzeugung zu fördern. Das Projekt „Groix Belle Ile“ soll vor der Atlantikküste realisiert werden, die drei anderen – „Golf du Lion“, „Eolmed“ und „Provence Grand Large“ – vor der Mittelmeerküste. Die schwimmenden Demonstrations-Windparks sollen jeweils drei bis vier Windkraftanlagen umfassen und eine installierte Gesamtleistung von jeweils 24 Megawatt aufweisen. Die Windkraftanlagen werden im Meer auf schwimmenden Plattformen errichtet. Die Windräder eines Windparks sollen untereinander sowie über ein Unterseekabel mit dem Land verbunden sein.

EU-Kommission: Neue Technik wird gefördert - Wettbewerb wird nicht übermäßig verzerrt

Die Demonstrations-Windparks werden mit französischen Investitions- und Betriebsbeihilfen gefördert. Ein Teil der Investitionsbeihilfen wird in Form von rückzahlbaren Vorschüssen gewährt. Die EU-Kommission hat die Maßnahmen auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen, geprüft. Im Ergebnis wird mit den in Frankreich zu realisierenden Projekten die Entwicklung einer neuen Technik zur Offshore-Windenergieerzeugung gefördert, die dem Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen zusätzliche Impulse verleihen könnte. Die Höhe der Beihilfen für die vier Vorhaben ist verhältnismäßig, und im Einklang mit den Leitlinien wird eine Überkompensation zugunsten der Empfänger der öffentlichen Fördermittel vermieden, so die Kommission. Das Vorhaben kann laut EU dazu beitragen, dass Frankreich seine Klimaschutzziele erreichen kann, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

© IWR, 2019


26.02.2019

 



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