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Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Offshore Windparks

Bonn – Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung für die Offshore Windenergie in Deutschland auf den Weg gebracht. In der Übergangs-Ausschreibung 2017 steht zunächst ein Kraftwerksvolumen von über 1.500 Megawatt zur Verfügung. Die maximale Vergütungshöhe wird vom Staat vorgegeben.

Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungs-Rahmenbedingungen für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee bekannt gegeben. Die Ausschreibung betrifft den Zeitraum 2021 bis 2025.

Ausschreibung unter bestehenden Windpark-Projekten

Die erste Ausschreibung nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) erfolgt zum 1. April 2017 und gilt für Windkraftanlagen, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 1.550 Megawatt (MW). In die Ausschreibung können alle noch im Sommer 2016 genehmigten Offshore-Windparks teilnehmen sowie Parks in einem fortgeschrittenen Genehmigungsstand eingebracht werden. Weitere Voraussetzungen betreffen die Lage der Offshore-Windparks innerhalb der Nord- und Ostsee. Der Staat legt den Höchstwert für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen auf See in dieser Ausschreibung mit 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) fest. Letztendlich werden die Windenergie-Projekte mit den niedrigsten Gebotswerten bezuschlagt.

Zweite Ausschreibung über 1.550 MW bereits im Jahr 2018

Die Ausschreibung zum 1. April 2017 ist eine von zwei Übergangsausschreibungen unter den bestehenden Projekten, die im Zeitraum von 2021 bis 2025 in Betrieb gehen sollen. Als bestehende Projekte gelten Offshore-Windparks, die bereits vor dem 1. August 2016 genehmigt oder planfestgestellt wurden oder für die zumindest ein Erörterungstermin durchgeführt wurde. Eine weitere Ausschreibung im Umfang von ebenfalls 1.550 MW wird zum 1. April 2018 erfolgen., so dass insgesamt Projekte mit 3.100 MW vergeben werden, die bis 2025 in Betrieb gehen sollen.

Grundsätzlich sollen bei den Offshore-Windparks über das sogenannte „zentrale Modell“ jährlich durchschnittlich 700 bis 900 MW ausgeschrieben werden. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten greift das Modell aber erst für Meeres-Windparks, die ab 2026 in Betrieb gehen. Bis dahin greifen die nun gestarteten Übergangs-Ausschreibungen. Für den Zeitraum vor 2021 ist das geplante Zubauvolumen bereits ausgeschöpft, lediglich Pilotanlagen können noch eine Kapazitätszuweisung erhalten.

Vattenfall: Ausschreibungen sorgen für höhere Kosteneffizienz

Vattenfall hat den Umstieg auf das Ausschreibungsmodell ausdrücklich begrüßt: Gunnar Groebler, Vorstand für den Geschäftsbereich Wind bei Vattenfall, erklärte, dass dies zu mehr Wettbewerb und Kosteneffizienz für Offshore-Wind in Deutschland führt. Vattenfall wird sich voraussichtlich mit drei Projekten an den Ausschreibungen für Offshore-Windenergieanlagen beteiligen.

© IWR, 2017




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