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Offshore-Kabelprojekt Ostwind 1 nun vollständig genehmigt

Berlin – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat grünes Licht für eine Kabeltrasse in der deutschen Ostsee gegeben, mit der die Offshore-Windparks Wikinger und Arkona-Becken Südost ans deutsche Stromnetz angeschlossen werden sollen. Bei dieser Teil-Genehmigung im Rahmen des Anbindungsprojektes Ostwind 1 geht es um den Verlauf für die Seetrasse in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, der für dieses Projekt zuständig ist, hat nun den Planfeststellungsbeschluss nach Seeanlagenverordnung für diese Seetrasse erhalten.

Letzer Teil des Genehmigungs-Puzzles eingefügt

„Wir freuen uns sehr, dass mit der Genehmigung für den letzten, rund 20 Kilometer langen Abschnitt in der AWZ, die Kabeltrasse nunmehr komplett genehmigt ist“, erklärte Uwe Gyßer, Projektleiter Ostwind 1 von 50Hertz. „Damit kann das Projekt nun auch in der AWZ wie geplant vorangetrieben werden.“ 50Hertz hatte bereits im März 2015 den Planfeststellungsbeschluss für die Landtrasse und im Juli dann den Planfeststellungsbeschluss für die Seetrasse im Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) vom Energieministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das im küstenahen Meer zuständig ist, bekommen.

Offshore-Kabelprojekt soll 2018 fertig werden

Das Projekt Ostwind 1 stellt einen Teil der Netzanbindung des Clusters Westlich Adlergrund dar und umfasst die Errichtung der Netzanschlüsse für die Windparks Wikinger und Arkona-Becken Südost auf Basis des Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP). Beide Windparkprojekte verfügen über die notwendigen Genehmigungen und befinden sich in der Phase der Projektrealisierung. Die Kabeltrassen des Projektes Ostwind 1 sind jeweils auf See 90 und an Land drei Kilometer lang und enden an Land im 50Hertz-Umspannwerk Lubmin im Osten von Mecklenburg-Vorpommern. Der Baustart erfolgt noch im Sommer 2015 und die Netzanschlüsse sollen bis Ende 2018 hergestellt sein. Die zuständigen Genehmigungsbehörden für Errichtung und Betrieb der Netzanschlüsse sind das Energieministerium von Mecklenburg-Vorpommern, für die Landtrasse und die Seetrasse im Bereich des Küstenmeeres, sowie das BSH für die Seetrasse im Bereich der AWZ, die jenseits des Küstenmeeres bis zu einer Erstreckung 200 Seemeilen ins Meer reicht.

© IWR, 2015

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