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Bundesregierung arbeitet an Kohleausstieg und Energiewende

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Berlin - Ende Januar 2019 hat die Kohlekommission der Bundesregierung ihren Abschlussbericht vorgestellt. Der für Energie zuständige Staatsekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat sich jetzt zu den weiteren Planungen zum Kohleausstieg geäußert und bittet um Geduld.

Im Frühjahr 2019 sollen Eckpunkte zum Strukturwandel in den Kohleregionen vorliegen. Gesetzliche Regelungen zum Ausstieg aus Stein- und Braunkohle sollen bis zum Spätherbst erarbeitet werden, zumindest in Entwürfen. Fix ist dagegen die Aufstockung der Mittel für den Energie- und Klimafonds 2019 seitens der Bundesregierung.

Kohleausstieg: BMWi informiert über aktuellen Planungsstatus

Der neue BMWi-Staatssekretär für Energiefragen, Andreas Feicht, hat den Zeitplan für den politischen Prozess rund um den Kohle-Ausstieg konkretisiert. Zu Fragen des Strukturwandels in den betroffenen Regionen und Revieren werde es noch im Frühjahr Eckpunkte geben, sagte Feicht bei einem Besuch im Wirtschaftsausschuss am gestrigen Mittwoch (13.03.2019). Was den energiewirtschaftlichen Teil betreffe, sollten im Spätherbst Gesetzesentwürfe zum Steinkohle- und zum Braunkohleausstieg erarbeitet sein. Ob die zwei Themen in ein Gesetz gegossen würden, sei noch offen, so Feicht.

Der Staatssekretär sprach sich mit Blick auf den Bericht der Kohlekommission zugleich dafür aus, bei der Bewertung einzelner Punkte und Schlussfolgerungen sorgfältig vorzugehen. Es gehe darum, einen seriösen Weg einzuschlagen, auch wenn die Zeit wegen der Handlungslücke bei den Klimazielen für 2020 dränge.

Bundesregierung stockt Energie- und Klimafonds 2019 auf

Mit Blick auf die weitere Umsetzung der Energiewende und Erreichung der Klimaschutzziele stellt die Bundesregierung für das Jahr 2019 4,5 Milliarden Euro an Mitteln für den Energie- und Klimafonds (EKF) bereit. Mit dem Geld sollen die Energieeffizienz in Gewerbe und Industrie ausgebaut, die Transformation der Wärmenetze vorangetrieben sowie die Ansiedlung einer Batteriezellenproduktion finanziert werden. 3,7 Milliarden Euro und damit 83 Prozent stammen aus dem Haushalt des BMWi. Darüber hinaus stützen finanzielle Erlöse aus der Versteigerung von Treibhausgas-Emissionszertifikaten den Bundeszuschuss.

2011 hat die Bundesregierung den Energie- und Klimafonds (EKF) eingerichtet mit dem Ziel, die Umsetzung der Energiewende voranzutreiben. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgelegt. Hatte der Fonds 2012 noch einen Umfang von 780 Millionen Euro, stockte die Bundesregierung ihn 2013 auf 3,3 Mrd. Euro und für das Jahr 2019 jetzt auf 4,5 Mrd. Euro auf. Die Gelder fließen in unterschiedliche Maßnahmen wie Erneuerbare Energien, Energieeffizienzinvestitionen inkl. Gebäudesanierung, nationalen und internationalen Klimaschutz, Umweltprojekte und Forschung, Elektromobilität, Strompreiskompensation für stromintensive Unternehmen und die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz.

Wie hoch die Aufstockung des EKF 2019 im Vergleich zum Vorjahr 2018 ausfällt, lässt sich derzeit nicht beziffern: Auf der BMWi-Webseite zum Haushalt 2019 sind lediglich weiterführende Informationen zum Bundeshaushalt der Jahre 2008 bis 2017 abrufbar, das Jahr 2018 als Vergleichsjahr fehlt derzeit in der Auflistung (Stand: 14.03.2019).


© IWR, 2019


14.03.2019

 



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