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Zweite Onshore Ausschreibung 2018 erstmalig unterzeichnet

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Bonn, Münster - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibung für Windenergie an Land in diesem Jahr veröffentlicht. Statt der ausgeschriebenen 670 Megawatt (MW) wurden nur Projekte mit einem Volumen von 604 MW eingereicht.

Erstmalig seit dem Start der Ausschreibungen für Windenergieanlagen (WEA) an Land im Mai 2017 wurde das ausgeschriebene Volumen in der aktuellen Ausschreibung nicht erreicht. Bundesverband Windenergie und VDMA sehen eine große Verunsicherung bei den Anbietern, die auf die Erfahrungen der vorangegangenen Ausschreibungen zurückzuführen ist.

Zuschlagswert stabil gegenüber dem Vorjahr

Die BNetzA hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibung 2018 für WEA an Land veröffentlicht. Erstmalig war das ausgeschriebene Volumen (670 MW) unterzeichnet. Eingegangen sind allerdings nur 111 Gebote mit einem Umfang von 604 MW. Laut BNetzA hätten 1.384 MW genehmigte Projekte an der Ausschreibungsrunde teilnehmen können. Die Zuschlagswerte reichten von 4,65 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) bis zu 6,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,73 ct/kWh. In der vorhergehenden Ausschreibungsrunde aus dem Februar 2018 lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei 4,73 ct/kWh. Bürgerenergiegesellschaften waren mit 15 erfolgreichen Geboten im Umfang von 113 MW beteiligt.

BWE: Stillstand bei Umsetzung des Koalitionsvertrages verunsichert Akteure

Kritisch zum aktuellen Ausschreibungsergebnis hat sich der Bundesverband Windenergie (BWE) geäußert. Trotz ausreichender genehmigter Projekte sei für viele Projektträger nicht klar, wie sich in den Ausschreibungen eine Projektfinanzierung erreichen lasse, so der BWE. Das fehlerhafte Ausschreibungsdesign in 2017 habe viele Akteure daran zweifeln lassen, ob mit der genehmigten Anlagentechnik eine erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen möglich sei. Zudem sorge der Stillstand bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf die künftigen Teilnahmevoraussetzungen und das auszuschreibende Volumen für eine weiter anhaltende Verunsicherung. „Hier braucht es einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen, um strategische Spekulationen am Markt zu verhindern und Ausschreibungsergebnisse zu stabilisieren“, fordert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie.

VDMA: Politisches Gezerre beenden

Ähnlich äußert sich auch Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems: Das Ergebnis sei überraschend, eine Unterzeichnung spiegele nicht das Volumen an bereits genehmigten Projekten wider. „Das Ausschreibungsmodell bleibt richtig zur Organisation des Ausbaus erneuerbarer Energien. Wenn aber - wie in dieser Runde - ein Großteil der genehmigten Projekte nicht einmal an der Ausschreibung teilnimmt, so muss man davon ausgehen, dass nicht ausreichend in neue Genehmigungen investiert wird, solange bis das politische Gezerre beendet ist. Daher muss die BImSch-Genehmigungspflicht schnellstmöglich beschlossen und dauerhaft verlängert werden“, so Zelinger weiter.

Sonderausschreibungen klug verteilt verauktionieren

Angesichts eines 19 Prozent-Anteils von Bürgerenergiegesellschaften am bezugschlagten Volumen, spricht sich Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung dafür aus, die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften dauerhaft und zeitnah vor den kommenden Ausschreibungsrunden aufzuheben. Dass das Ausschreibungsvolumen erstmalig unterzeichnet wurde, zeige, dass die Bundesregierung die richtigerweise im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Erneuerbare Energien klug über die Legislaturperiode verteilt verauktionieren muss, um Preis treibende Faktoren zu reduzieren, so Kapferer weiter.


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18.05.2018

 



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