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Guthaben auf EEG-Konto steigt auf neues Allzeithoch

Münster – Der Milliarden-Überschuss auf dem EEG-Konto ist im April 2017 weiter angestiegen, auf den höchsten Stand aller Zeiten. Bereits im Vormonat war der Kontostand auf ein Rekord-Hoch gestiegen.

Das Umlagekonto nach dem Erneuerbare-Energien–Gesetz (EEG), das von den vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland geführt wird, weist zum Ende April 2017 einen Überschuss von 5,34 Mrd. Euro aus, so viel wie niemals zuvor.

EEG-Kontostand wächst auf 5,3 Milliarden Euro

Der Kontostand auf dem EEG-Konto beträgt zum Stichtag 30. April 2017 5,34 Milliarden Euro. Damit steigt das EEG-Konto auf den höchsten Stand aller Zeiten. Bereits im März 2017 hatte der Überschuss auf dem EEG-Konto bei 5,13 Mrd. Euro ein Rekordhoch markiert. Davor war das EEG-Konto erst einmal über die die Marke von 5 Mrd. Euro gestiegen. Im April 2015 betrug der Überschuss 5,06 Mrd. Euro.

Monatsplus im April: 211 Mio. Euro

Die Einnahmen überstiegen die Ausgaben im April 2017 um 211 Mio. Euro und damit deutlich geringer als in den Vormonaten (März 2017: 557 Mio. Euro). Im Februar 2017 war der Kontostand erstmals in einem Monat um mehr als eine Milliarde Euro angestiegen. Die Einnahmen bewegen sich im April 2017 mit 2,39 Mrd. Euro auf dem Niveau des Vormonats (März 2017: 2,39 Mrd. Euro), während die Ausgaben im April auf 2,18 Mrd. Euro gestiegen sind (März 2017: 1,83 Mrd. Euro).

Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen des EEG-Umlagekontos zählen insbesondere die Einzahlung der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

Wie die EEG-Umlage funktioniert

Die EEG-Umlage für den Ökostrom ist keine Förderung oder Subventionierung aus Staats- bzw. Steuermitteln. Tatsächlich funktioniert das Prinzip der EEG-Umlage wie ein Fonds mit Einnahmen (u.a. Verkauf des Ökostroms an der Börse, vermiedene Netzentgelte) und Ausgaben (Vergütungszahlungen an die Anlagen-Betreiber). Der Öko- oder Grünstrom muss zwangsweise an der Börse als "Graustrom" verkauft werden, die Einnahmen werden auf ein privatwirtschaftliches EEG-Konto eingezahlt. Steigen die Strompreise an der Börse (Spotmarkt) beispielsweise wegen des Ausfalls von Kraftwerken oder hoher Nachfrage aus dem Ausland, sinkt die EEG-Umlage und umgekehrt. Nur der Fehlbetrag bzw. die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist die EEG-Umlage. Alle Positionen werden im EEG-Umlagekonto mit Ausgaben und Einnahmen aufgeführt.

© IWR, 2017




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