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EEG 2016: Windkraft-Netzwerk Wab nimmt Stellung - BMWi verlängert Frist

Berlin / Bremerhaven – Die Bundesregierung will bis zur Bundestagswahl in der zweiten Jahreshälfte 2017 noch das eine oder andere Gesetzesvorhaben abschließen. Dazu gehört sicherlich auch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016). Dass die Zeit drängt, ist auch im Gesetzgebungsverfahren deutlich zu spüren und hat beispielsweise den Offshore-Windkraftverband Wab unter Druck gesetzt.

Nach der Vorlage des Referentenentwurfs für das neue EEG 2016 und für das neue Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) in der vergangenen Woche hatten die Verbände genau eine Woche Zeit (bis zum gestrigen Do., 21.04.2016), um Stellung zu beziehen. Massiver Druck seitens der Verbände hat wohl dazu geführt, dass die Regierung zumindest diese Frist nun um eine Woche bis zum 28. April verlängert, wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums (BMWi) auf Anfrage von IWR Online bestätigte. Die Wab e.V., Unternehmensnetzwerk für Windenergie in der Nordwest-Region und Ansprechpartner für die Offshore-Windenergiebranche in Deutschland, hat sein Statement noch gemäß der alten Frist am Donnerstag abgegeben. Es werden einige Anpassungen gefordert.

Wab: 730 MW pro Jahr zu wenig für aufstrebende Offshore-Windindustrie

Die Wab sieht in den vorgelegten Entwürfen eine klare Zäsur im Rahmen der Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland und fordert, wie viele weitere betroffene Verbände bislang auch, umfangreiche Nachbesserungen. Ab dem Jahr 2021 sollen nur noch 730 Megawatt (MW) Leistung Offshore-Windenergie pro Jahr errichtet werden. Dies bedeutet eine weitere starke Reduzierung und bremst aus Sicht der Wab Innovation und die Nutzung von Kostensenkungspotenzialen stark ab. Ein erneuter Fadenriss für die herstellende Industrie sei wahrscheinlich, was insbesondere die Region im Nordwesten treffen wird. Mindestens 900 MW pro Jahr sei die unterste verkraftbare Grenze.

Offshore-Ausschreibungen unflexibel: Kostensenkungspotenziale werden verschenkt

Das Bundeswirtschaftsministerium plant den Zubau für vier Jahre (2021 bis 2024) ausschließlich im Jahr 2017 auszuschreiben. Damit würden aber die sich sicher ergebenden Kostensenkungspotenziale verhindert. Diese und weitere Regelungen stehen im direkten Gegensatz zum Ziel von Effizienz und Preissenkung. Wie Wab-Geschäftsführer Andreas Wellbrock gegenüber IWR Online verdeutlichte, würden die genehmigten Projekte unflexibel feststehen. Upgrades bei der Anlagentechnologie und weiteres Innovations- und Einsparpotenzial findet in dem vorgesehenen Verfahren keinen Platz.

Ausschreibungsdesign ist wettbewerbsfeindlich und grenzt Mittelstand aus

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die im Auktionsverfahren vorgesehenen Bankbürgschaften von rund 100 Mio. Euro, ab 2020 sogar in etwa doppelter Höhe, die die Bieter vorweisen müssten. Derartige Regelungen seien insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, die sich in der Vergangenheit stark engagiert haben, ein großes Hemmnis, warnte Wellbrock.

Wellbrock erklärte abschließend: „Minister Gabriel macht sich zum Steigbügelhalter der Energiedinosaurier. Das Ausschreibungsdesign ist wettbewerbsfeindlich, weil mittelständische Unternehmen die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen können – hier drohen oligopole Strukturen. Der Ausschreibungszyklus ist technologiefeindlich, weil das Potenzial von technischem Fortschritt und Innovationen über Jahre hinweg völlig unberücksichtigt bleiben.“

© IWR, 2016

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22.04.2016

 



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