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DNV GL legt Standard zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen vor

Hamburg – Der auch im Energiesektor tätige Berater, Gutachter, Zertifizierer und Prüfer DNV GL hat einen weiterentwickelten, globalen Standard zum Weiterbetrieb von On- und Offshore-Windenergieanlagen vorgelegt.

Der Standard trägt den Titel DNVGL-ST-0262 und wird durch die dazugehörige Servicespezifikation DNVGL-SE-0263 ergänzt. Die Werke basieren auf der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen" des Germanischen Lloyd (GL), die nach Angaben des Verfassers seit ihrer Einführung 2009 eine breite Akzeptanz in der Branche gefunden habe.

Windenergie: Laufzeitverlängerung für Betreiber, Investoren und Hersteller von Bedeutung

Unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus verschiedenen Projekten und von Rückmeldungen zahlreicher Kunden hat DNV GL seinen Ansatz nun weiterentwickelt. Mit dem neuen Standard richtet sich DNV GL mit verschiedenen Lösungswegen zur Ermöglichung einer Laufzeitverlängerung an Betreiber und Hersteller von Windenergieanlagen. Die Bewertung einer Windenergieanlage oder eines Windparks hinsichtlich eines möglichen Weiterbetriebes ist dabei nicht nur am Ende der Entwurfslebensdauer von Interesse, so das Unternehmen, das im Energiesektor von Ex-Vestas-CEO Ditlef Engel geführt wird. Insbesondere bei größeren Anlagen und Parks sei es für eine langfristige Finanzplanung von entscheidender Bedeutung, das Potenzial für eine Laufzeitverlängerung bereits frühzeitig zu kennen. Dies gelte für Betreiber und Investoren, da eine Laufzeitverlängerung auch eine Wertsteigerung des Windparks bedeuten könne. Aus Sicht von DNV GL lassen sich insbesondere an Standorten mit geringen Windlasten häufig verlängerte Betriebszeiten ermitteln, und damit zusätzliche Gewinne ermöglichen, ohne dass damit zwingend ein höherer Wartungsaufwand verbunden ist.

Sicherheit beim Windpark-Weiterbetrieb entscheidend

Ausschlaggebend bei der Bewertung ist immer der sichere Weiterbetrieb der Anlagen, betont das Beratungsunternehmen. Die ursprüngliche Auslegung und Zertifizierung decke nur die Entwurfslebensdauer von 20 Jahren ab. Danach sei vom Betreiber ein erneuter Nachweis zu erbringen, dass die Anlage sicher weiterbetrieben werden kann.

Als Vorreiter auf dem Gebiet ist DNV GL dem Wunsch vieler Betreiber nachgekommen, die Anforderungen an eine Überprüfung hinsichtlich des Weiterbetriebes detaillierter zu beschreiben. In der Praxis habe sich dabei gezeigt, dass das Thema Laufzeitverlängerung auch für die Windenergieanlagen-Hersteller von großer Bedeutung ist. So sei dies zum Beispiel Bestandteil eines umfassenden Wartungsvertrages für die Betreiber, der über die Entwurfslebensdauer hinausgeht.

Onshore-Windkraftanlagen erreichen derzeit Entwurfslebensdauer von 20 Jahren

Klaus Georg Hansen, Principal Engineer und Fachexperte für Laufzeitverlängerung von DNV GL Energy - Renewables Certification: „Viele Onshore-Windenergieanlagen erreichen derzeit ihre Entwurfslebensdauer von 20 Jahren, ein Weiterbetrieb kann technisch und finanziell sinnvoll sein. Inzwischen sind auch größere Anlagenklassen betroffen. Je größer eine Anlage ist, umso eher rechnet sich der Weiterbetrieb, da die anfallenden Kosten für die Prüfung von der Anlage schnell wieder eingefahren werden können. Auch für Offshore-Anlagen empfiehlt es sich, sich schon früh mit dem Thema zu befassen. So können zum Beispiel rechtzeitig entsprechende Messeinrichtungen installiert werden, deren Daten als Grundlage für die Bewertung für einen Weiterbetrieb herangezogen werden können. Der neue DNV GL Standard und die zugehörige Servicespezifikation sollen Betreibern und Herstellern bei der Umsetzung einer Laufzeitverlängerung die nötige Hilfestellung bieten.“
So wurde zum Beispiel gemeinsam mit dem Hersteller Gamesa der vom DNV GL entwickelte Ansatz bereits erfolgreich zur Laufzeitverlängerung des Anlagentyps G47 angewendet. Weitere Projekte zum Weiterbetrieb laufen aktuell beim DNV GL.

Neuer Standard als Beitrag für einheitliche Nachweismethoden

Mit den neuen Service-Dokumenten des DNV GL werden verschiedene Wege aufgezeigt, auf deren Grundlage eine Laufzeitverlängerung erreicht werden kann. Sie unterscheiden sich im Detaillierungsgrad. DNV GL unterscheidet zwischen der Inspektion für Weiterbetrieb, dem vereinfachten Nachweis, dem detaillierten Nachweis und dem probabilistischen Nachweis. So diene die Inspektion der Bewertung des technischen Zustandes der Anlage. Es wird dabei die grundsätzliche Eignung einer Anlage für den Weiterbetrieb beurteilt. Der vereinfachte Nachweis richtet sich in erster Linie an Betreiber, die nur einen eingeschränkten Zugang zur technischen Dokumentation haben. Im analytischen Teil wird dann die mögliche Laufzeitverlängerung ermittelt. Hingegen wird beim detaillierten Nachweis die Anlage genauer betrachtet. Sie richtet sich an Betreiber und an Hersteller, wenn der vollumfängliche Zugang zur technischen Dokumentation der Anlage gegeben ist. Auch hier soll die mögliche Laufzeitverlängerung ermittelt werden. Beim probabilistischen Nachweis schließlich werden zusätzliche Berechnungsmethoden verwendet, um das Potenzial für eine Laufzeitverlängerung noch besser auszuschöpfen. Sie ist besonders für große Onshore- und Offshore-Windparks interessant.
„Noch sind in Deutschland keine einheitlichen Nachweismethoden zur Laufzeitverlängerung etabliert. Mit unserem neuen Standard leisten wir jedoch hierzu einen wichtigen Beitrag. Mit unserer Expertise, die die gesamte Windenergieanlage abdeckt, bieten wir unseren Kunden eine verlässliche Grundlage für einen sicheren Weiterbetrieb.“ so Klaus Georg Hansen abschließend.

© IWR, 2016

08.04.2016

 



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