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Hendricks: Vorbeugender Gesundheitsschutz bei Stromleitungen wird verbessert

Berlin – Im Zuge des Netzausbaus wird in der öffentlichen Diskussion oft die Thematik des Netzbetriebs und der dabei entstehenden elektromagnetischen Felder aufgegriffen. Eine Minimierung der mit dem Netz Betrieb verbundenen elektromagnetischer Felder soll eine neue Bundesverordnung sicherstellen.

Die Verordnung geht auf eine Initiative des Bundesumweltministeriums zurück. Ziel ist es, den Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern zu verbessern.

Minimmierungsgebot elektromagnetischer Felder maßgeblich

Die zuständigen Landesbehörden können künftig nach einheitlichen Vorgaben prüfen, ob das festgeschriebene Minimierungsgebot für elektrische und magnetische Felder, die zum Beispiel von Stromtrassen ausgehen, eingehalten wird. Einer entsprechenden Vorschrift hat der Bundesrat jetzt zugestimmt.

Die Regelung soll Anfang des neuen Jahres in Kraft treten. Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) schreibt vor, elektrische und magnetische Felder, die von Hochspannungsfreileitungen und Erdkabeln, Transformatoren und Konverterstationen (Umspannwerke) ausgehen, zu minimieren. In der vom Bundesrat gebilligten allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird dieses Minimierungsgebot konkretisiert.

Verordnung schafft einheitlichen Umsetzungs- und Bewertungsrahmen

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Mit dieser Vorschrift erhalten die Vollzugsbehörden ein einheitliches Umsetzungs-, Prüf- und Bewertungsschema für den Vollzug des Minimierungsgebots. Sie können damit zeitnah und abschließend prüfen, ob die Anlagenbetreiber ihrer Pflicht zur Minimierung der Felder nachkommen. Damit wird zum einen der vorbeugende Gesundheitsschutz verbessert, zum anderen kommen die einheitlichen Regelungen dem bundesweit notwendigen Ausbau der Stromnetze zugute."

Zu den vom Bundesrat beschlossenen geringfügigen Maßgaben bedarf es noch der abschließenden Zustimmung des Bundeskabinetts im Januar 2016. Danach kann die allgemeine Verwaltungsvorschrift in Kraft treten.

© IWR, 2015


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