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DNV GL zu EEG-Ausschreibungen bei Windkraft: De-minimis-Regelung würde System konterkarieren

Hamburg – Der international tätige Consultant für die Energiebranche DNV GL hat sich zu den Risiken bei einer Umstellung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien in ein neues Ausschreibungsmodell geäußert. Dazu haben die Energieexperten von DNV GL auch die Akteure der Windenergiebranche befragt, die das geplante Ausschreibungsmodell nicht gerade bejubeln. Hinsichtlich einer Ausnahmeregelung für kleinere Projekte zeigt sich das Beratungsunternehmen skeptisch.

Ab Ende 2016 sollen die Ausschreibungen auf weitere Sparten der regenerativen Stromerzeugung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) umgestellt werden. Nach dem Pilotprojekt für Freiflächen-Photovoltaikanlagen hat das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Eckpunktepapier „Ausschreibung für die Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen“ für die geplanten Ausschreibungen im On- und Offshore-Windbereich vorgelegt.

Begünstigen Ausschreibungen Windkraft-Ausbau? 81 Prozent sagen "Nein"

Die DNV GL, nach eigenen Angaben weltweit größter Anbieter unabhängiger Energieexperte, hat sich mit einer Stellungnahme an das BMWi an der öffentlichen Konsultationsphase im Vorfeld der Erstellung eines Gesetzentwurfes für die Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG 2016) beteiligt. In diesem Zuge haben DNV GL’s Experten nicht nur Anmerkungen bezüglich der Risiken und Möglichkeiten des neuen Ausschreibungsmodells eingereicht, sondern auch Branchenstimmen eingeholt.
Danach herrscht überwiegend Einigkeit darin, dass das im Eckpunktepapier beschriebene Ausschreibungsverfahren den Ausbau erneuerbarer Energien nicht fördern wird. 81 Prozent der befragten Branchenakteure glauben nicht, dass das im Eckpunktepapier beschriebene Ausschreibungssystem den Ausbau der Windenergie in Deutschland begünstigt. Dies ergab eine Umfrage von DNV GL unter Messebesuchern auf der diesjährigen Husum Wind sowie den Teilnehmern der 13. Hamburg Offshore Wind Konferenz.

Niemand will den "Fadenriss" beim weiteren Windkraft-Ausbau

Zum anderen kam dies laut DNV GL auch in den Aussagen vieler Referenten der Konferenz zum Ausdruck, die allerdings ebenso zur Besonnenheit raten würden. Gleichzeitig hätten die Experten darauf hingewiesen, dass der Systemübergang lieber länger als kürzer sein solle, damit kein Fadenriss entstehe und die Übergangsfrist die Aspekte Vertrauensschutz und Akteursvielfalt berücksichtige, Kosten senke und dem Ausbau nach 2020 sicher Rechnung trage.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach anlässlich der Nationalen Maritimen Konferenz in Bremerhaven davon, dass ein solcher "Fadenriss" beim zukünftigen Ausbau der Offshore-Windparks vermieden werden solle

DNV GL beleuchtet Eckpunktepapier in Memorandum

Um den beschrittenen Weg der Industrialisierung der Branche mit stabiler Akteursvielfalt weiterzugehen, den Ausbau über 2020 hinaus weiterzuführen und dennoch Kosten zu senken, schlägt DNV GL in einem Memorandum zahlreiche Anpassungen vor. So soll, um den Windenergie-Ausbau nach 2020 zu sichern, der Startzeitpunkt der Ausschreibungen möglichst nach hinten verlegt werden. Bei einer Realisierungsfrist von zwei Jahren sei, unter Berücksichtigung der Projektvorlaufzeiten, die genauere Ausgestaltung dieser Übergangsfrist sehr wichtig, so DNV GL.
Positive Kosten-Effekte im Onshore-Bereich können nach Meinung von DNV GL erzielt werden, wenn es über den Wettbewerb gelingt, geringere Preise bei Herstellern und niedrigere Pachten bei Landeigentümern zu erwirken. Darüber hinaus könnten Stromerzeugungskosten effektiv verringert werden, wenn die Realisierung besserer Standorte, hauptsächlich in Norddeutschland, unterstützt werde. Um die damit verbundenen, erhöhten Netzausbaukosten zu lenken, schlägt DNV GL vor, die Kosten regionsspezifisch virtuell im Rahmen der Ausschreibung oder real dem Windenergieprojekt zuzuordnen. Weiterhin solle das Referenzertragsmodell vorsichtig weiterentwickelt werden, um die Windenergie volkswirtschaftlich günstig auszubauen.
Im Offshore-Bereich können laut DNV GL Konsultationsphasen nach allen markanten Schritten eine verbesserte Preisbildung unterstützen. Eine zentrale Notwendigkeit zur Kostenreduktion liege zudem in der Standardisierung technischer Komponenten, hauptsächlich der Umspannstationen, sowie in der Benennung gesetzlicher und technischer Normen.

De-minimis-Regelung: Gezielte Maßnahmen zum Schutz kleinerer Akteure nicht sinnvoll

DNV GL unterstützt die vom Gesetzgeber benannte Erhaltung der Akteursvielfalt, um Deutschland weiterhin als interessanten Industriestandort zu festigen. Auch wenn gewisse Kostensenkungspotenziale mit der Verringerung dieser Vielfalt einhergehen, könne beispielsweise die Setzung eines Mindestpreises für schlechtere Onshore-Windstandorte die Aktivität von kleinen Akteuren erhöhen. Die Energieexperten raten vor diesem Hintergrund davon ab, höhere Sicherheiten zu hinterlegen, um eine deutliche Verschiebung zu größeren Akteuren zu vermeiden. Im geplanten zentralen Modell für Offshore-Projekte entstünden zudem Risiken für kleine Akteure aufgrund vorab zu erbringender, erheblicher planerischer Leistungen, dem Zwang Leistungen zukaufen zu müssen, dem Vorteil von Rahmenvereinbarungen großer Akteure sowie der zu erwartenden Vorteile langjährig eingespielter Kooperationen. Einige Risiken ließen sich nach Aussage der Energieexperten von DNV GL zumindest verringern, indem der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Daten zum Standort und der Angebotsabgabe auf mindestens vier bis sechs Monate angelegt wird. Gezielte Maßnahmen zum Schutz kleinerer Akteure erachtet DNV GL allerdings als nicht sinnvoll, um Intransparenz durch Differenzierung zu vermeiden. Damit meinen die Berater die von der Windenergiebranche teilweise favorisierte De-minimis-Regelung für den Onshore-Bereich. Projekte, die eine gewisse Größenordnung (6 x 6 MW) nicht überschreiten, sollen auch nicht unter das Ausschreibungsregime fallen und eine bestimmte Vergütung oder eine anderweitige Förderung erhalten. Der Bundesverband Windenergie (BWE) und namhafte Windkraftanlagen-Hersteller wie beispielsweise Enercon fordern solche Ausnahmereglungen. Aus Sicht der Consultants von DNV GL würden solche Regeln aber das gesamte Ausschreibungssystem konterkarieren. Es würde dazu führen, dass das derzeit geltende System mit festen Einspeisepreisen weitgehend fortgeführt würde, was natürlich beabsichtigt sein könnte, so die Einschätzung bei DNV GL.

© IWR, 2015

21.10.2015

 



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